
Ein Urlaub im Wohnmobil oder Caravan bedeutet Freiheit und Abenteuer. Neben Routenplanung und Fahrzeugausstattung gibt es ein weiteres Thema, das alle Fahrzeugbesitzer beachten sollten: die Gasprüfung.
Im Juni 2025 feiert die Gasprüfung für Wohnmobile ihr Comeback als Pflichtprüfung – unabhängig von der Hauptuntersuchung. Doch was genau bedeutet das für Camper? Welche Änderungen bringt die Regelung konkret mit sich?
Verpflichtende Gasprüfung für Wohnmobile kommt zurück
Bis Ende 2019 war die Gasprüfung Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Ohne gültige Prüfbescheinigung gab es keine Plakette. 2020 wurde die Verpflichtung vorübergehend ausgesetzt, und 2022 fiel sie dann ganz aus den HU-Anforderungen. Seither war die Prüfung freiwillig – doch das ändert sich jetzt. Ab 19. Juni 2025 wird die Gasprüfung wieder verpflichtend. Sie muss künftig unabhängig von der HU alle zwei Jahre erfolgreich absolviert werden.
Wer ist von der Gasprüfung betroffen?
Bei einer Gasprüfung werden alle gasführenden Bauteile im Fahrzeug auf Lecks oder Funktionsstörungen überprüft. Davon sind ab Juni 2025 alle Wohnmobile, Wohnwagen und Campingbusse mit fest installierten Flüssiggasanlagen betroffen – dazu zählen auch gasbetriebene Geräte wie Heizung, Kühlschrank oder Kochfeld. Im Vorfeld der Änderungen richten einige Prüfstellen deshalb den Fokus auf die Gasprüfung.
Die Prüfung beinhaltet eine detaillierte Kontrolle der Gasleitungen, der Anschlüsse und der sicherheitsrelevanten Bauteile wie Sicherheitsventile und Druckregler. Zusätzlich wird die Funktionsfähigkeit von gasbetriebenen Geräten wie Heizung, Kühlschrank und Kochfeldern getestet.
Welche Strafen drohen bei fehlender Gasprüfung?
Für Camper bietet eine nachweisbar geprüfte Gasanlage zahlreiche Vorteile. Zum einen kann eine fehlende oder abgelaufene Gasprüfung Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Zum anderen verlangen zahlreiche Campingplätze eine gültige Prüfbescheinigung. Kommen Fahrzeugbesitzer der neuen Prüfpflicht nicht nach, begehen sie zudem eine Ordnungswidrigkeit. Das entsprechende Bußgeld hängt von der Fristüberschreitung ab.