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Sicherheitsfunktionen für den Stör- oder Notfall werden in der Regel von verschiedenen Anlagen übernommen - und müssen im Gefahrenfall zuverlässig zusammen funktionieren. 

Sicherheitstechnische Anlagen in Gebäuden müssen im Stör- und Notfall zuverlässig funktionieren – allerdings nicht nur allein, sondern auch übergreifend mit anderen Systemen der Gebäudetechnik, etwa wenn die Brandmeldeanlage Löschfunktionen und Entrauchungsfunktionen anstößt. Der Nachweis kann und muss über die Wirk-Prinzip-Prüfung erbracht werden, die in den meisten Bundesländern verpflichtend ist. Ein zugelassener Prüfbetrieb kann diese Aufgabe vollumfänglich übernehmen. 

Der Zweck von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen wie Brandmelde- und Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder Not- und Sicherheitsbeleuchtung besteht darin, Menschen, Sachwerte und Umwelt vor Gefahren zu schützen. Sie kommen unter anderem in Industrieanlagen, öffentlichen Gebäuden und Verkehrssystemen zum Einsatz und spielen für kritische Infrastrukturen eine große Rolle. 

Sicherheitsfunktionen für den Stör- oder Notfall werden in der Regel von verschiedenen Anlagen übernommen, die konzertiert zusammen funktionieren müssen: Meldet die Brandmeldeanlage einen Brand, muss ihn die Löschanlage löschen und die Rauchabzugsanlage die Rettungswege rauchfrei halten. 

Sicherheitstechnische Anlagen sind für bestimmte Arten von Gebäuden baurechtlich vorgeschrieben und müssen regelmäßig überprüft werden, um ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen: Prüfverordnungen in den Bundesländern regeln die Prüfpflichten. Nun hat jedes Gewerk – und wie Lüftung, Beleuchtung oder Löschanlage – eine eigene Prüfung; damit wird das funktionierende Zusammenspiel der Gewerke im Notfall aber noch nicht nachgewiesen. Die Praxis hat gezeigt, dass die Aussagekraft dieser Anlagenprüfungen begrenzt ist, weil hier immer nur bis zur Schnittstelle geprüft wird. Doch auch, wenn das notwendige Signal gesendet und bei der nächsten Anlage ankommt, ist nicht per se sichergestellt, dass die Funktion abrufbar ist: Löscht die Löschanlage bei einer Brandmeldung den falschen Bereich, kam das Signal durchaus an, aber es lag ein Schnittstellenfehler vor. 

 

Übergeordnete Prüfung des Zusammenwirkens 

In Hessen wurde deswegen mit der Einführung der technischen Prüfverordnung vor wenigen Jahren die Wirk-Prinzip-Prüfung aufgenommen, um das sogenannte bestimmungsgemäße Zusammenwirken der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen sicherzustellen. Sie beurteilt als übergeordnete Prüfung die Wechselwirkungen der Anlagen im Betrieb. Auch in der Mehrzahl der anderen Bundesländer wird sie verlangt; da Baurecht Länderrecht ist, unterscheidet sich die Prüfpflicht allerdings in Umfang und Ausprägung. Bei prüfpflichtigen Anlagen, darunter Sonderbauten wie Verkaufsstätten, Bürogebäude oder Krankenhäuser, muss eine solche Wirk-Prinzip-Prüfung bei der erstmaligen Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und in wiederkehrenden Intervallen alle drei Jahre erfolgen.

Gleichzeitig steigen die Anforderungen an technische Sicherheitseinrichtungen mit Vorgaben zu weniger Brandlast oder flexiblerer Lenkung von Rettungswegen. Sanierungen in Bestandsanlagen müssen nach dem aktuellen Stand der Technik erfolgen und wenn nötig Ersatzmaßnahmen beinhalten, die im Brandschutzkonzept festgehalten werden. Hinzu kommt, dass aus Designgründen der Architektur Sicherheitsmaßnahmen manchmal erst im Notfall aktiviert werden, etwa, wenn Brandschutztüren zufahren, die zuvor unsichtbar integriert waren. Das erhöht die Komplexität der Gebäudesteuerung. 

 

Folgen für sicherheitstechnische Anlagen

Die meisten Sicherheitsfunktionen zielen auf den Brandschutz ab; der Brandmeldeanlage kommt eine Steuerungsfunktion zu. Wirken die sicherheitstechnischen Anlagen in einem Stör- bzw. Notfall nicht richtig im Verbund zusammen, kann das mehrere Ursachen haben: Entweder ist eine Komponente oder ein System kaputt, die Anlage wurde falsch konstruiert oder ihre Leistung nicht ausreichend ausgelegt, etwa, wenn das Stromersatzaggregat das Netz überlastet. Liegt ein Programmierfehler vor, kann die angesteuerte Anlage falsch reagieren. Schlimmstenfalls beeinträchtigen sich die Anlagen gegenseitig, etwa, wenn die Zugluft geschlossen wird, diese für die Entrauchungsanlage aber dringend notwendig ist. Das kann im Extremfall so weit gehen, dass sicherheitstechnische Anlagen selbst zur Gefahr für Leib und Leben werden können, etwa 

  • wenn die Gaslöschanlage im falschen Bereich löscht und das dabei freigesetzte sauerstoffverdrängende Gas zu Erstickung führen kann 

  • wenn der Sprinkler auf elektrische Anlagen niedergeht

  • wenn bei einem Brand im Erdgeschoss der Aufzug automatisch ins Erdgeschoss fährt und die transportierten Personen in den Brandherd entlässt

  • oder wenn die anspringende Druckbelüftungsanlage im Treppenhaus dazu führt, dass sich wegen des Überdrucks die Rettungstüren nicht mehr öffnen.

Deswegen ist es wichtig, das korrekte Zusammenwirken der Anlagen sicherzustellen.

 

Ablauf und Inhalt der Wirk-Prinzip-Prüfung

Die konkreten Funktionen der sicherheitstechnischen Anlagen werden im Brandschutzkonzept definiert. Bei der Wirk-Prinzip-Prüfung wird ihr Zusammenspiel überprüft. Dafür muss Fachpersonal der verschiedenen Gewerke vor Ort sein, um die jeweilige Funktion abzurufen und zu testen. Zentral sind die Schnittstellen: Diese Koppler, potenzialfreien Kontakte oder elektrische Schalter, aktivieren die Folgeanlage. Der Prüfer muss wissen, ob das Signal vom Anfang bis zum Ende durchläuft. Dafür wird die Funktion so realitätsnah wie möglich geprüft und der Notfall simuliert, etwa, indem ein Rauchprüfgas an einen Brandmelder versprüht oder ein Testfeuer gelegt wird. Fehlt hier das Fachpersonal der Gewerke, erfolgt die Simulation über die Steuerung der technischen Anlage. 

Im Prüfbericht werden dann die Ergebnisse von Sichtprüfung, Ordnungsprüfung, Funktionsprüfung und Unterlagenprüfung aufgeführt. Es erfolgt der Abgleich mit baurechtlichen Vorschriften und dem Brandschutzkonzept. Aussagen zu Wirksamkeit und Betriebssicherheit sowie zum Ergebnis der Wirk-Prinzip-Prüfung werden festgehalten.

 

Mängel beseitigen

Die Mängelstatistik der Wirk-Prinzip-Prüfung des TÜV-Verbands befindet sich seit Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau; Mängel – geringfügige, aber auch schwerwiegende –, sind häufig. Erstere beeinträchtigen die Sicherheitsfunktion nicht, es fehlt vielleicht einfach nur eine Beschriftung. Bei erheblichen Mängeln ist dagegen eine Funktion defekt oder nicht vorhanden. 

Wartungsmängel äußern sich zum Beispiel im Versagen der Anlagen in der Prüfung, weil Defekte nicht erkannt wurden. Fehler in der Programmierung führen zu den oben genannten Worst-Case-Szenarien, wenn sich Sicherheitsfunktionen gegenseitig behindern. Manchmal ist die Ansteuerung zu schwach oder Umbauten haben sich auf das Zusammenspiel der sicherheitstechnischen Anlagen ausgewirkt. Der Betreiber muss die Mängel bis zur nächsten regulären Prüfung oder innerhalb einer Frist beseitigen, bei erheblichen Mängeln erfolgt eine Nachprüfung. Betreiber und Bauherr tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion der sicherheitstechnischen Anlagen ihrer Gebäude. Kommen sie der nicht nach, kann die Prüforganisation die Bauaufsicht einschalten. 

 

Die Vorteile eines zugelassenen Prüfungsbetriebs

TÜV Hessen zum Beispiel prüft als zugelassener Prüfungsbetrieb alle technischen Gewerke und sicherheitstechnischen Anlagen. Gegenüber spezialisierten Ingenieurbüros deckt TÜV Hessen ein breites Portfolio ab und hält das notwendige Personal vor. Damit sind keine Fremdsachverständigen notwendig, kurze Wege und direkter Kontakt erleichtern die Kommunikation. Dank der Stärke des Teams mit zahlreichen verfügbaren Sachverständigen können auch größere Objekte abgedeckt und Ausfälle kompensiert werden. 

Im elektronischen Prüfberichtsystem werden alle Berichte online abgelegt, sodass die Kunden jederzeit darauf zugreifen können. Auch automatische Erinnerungen können konfiguriert werden. Für Bauherren oder Betreiber von Sonderbauten reduziert sich mit Blick auf die Wirk-Prinzip-Prüfung Zeit und Aufwand – bei höherer Qualität und weniger Fehlern: TÜV Hessen liefert alles aus einer Hand, sodass es weniger Abstimmungen bedarf. TÜV Hessen übernimmt alle Aufgaben von der Planung bis zur Termingestaltung mit den Fachbetrieben und der Prüfung, sodass sich der Kunde um seine Kernaufgaben kümmern kann. Wichtig ist TÜV Hessen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit hohem Servicegedanken. 

 

Fazit

Die Wirk-Prinzip-Prüfung überprüft das ordnungsgemäße Zusammenwirken von sicherheitstechnischen Anlagen und gewährleistet damit die volle Funktionsfähigkeit im Notfall: Alle Systeme von der Brandmeldeanlage, über die Entrauchungs- bis zur Löschanlage kommunizieren korrekt und die Funktionen werden im Notfall sicher ausgeführt, um Leib und Leben zu retten. Es empfiehlt sich, die Wirk-Prinzip-Prüfung von einem zugelassenen Prüfungsbetrieb abnehmen zu lassen.