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Wenn im Frühling die Motorradsaison beginnt, ist für verantwortungsvolle Biker ein gründlicher Check von Fahrzeug und Ausrüstung selbstverständlich.

Mit den wärmeren Temperaturen starten viele Motorradfahrende in die neue Saison. Dabei sollte ein besonders genauer Blick auf die Bereifung geworfen werden, denn seit Anfang 2025 gelten hier neue, strengere Regeln. „Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller haben ihre Gültigkeit verloren“ erklärt Uwe Herrmann, Leiter der technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr (TP) bei TÜV Hessen. „Auch die bisherige Übergangsregelung für Reifen mit einem Herstellungsdatum (DOT) bis 2019 ist endgültig abgelaufen.“

Bei abweichenden Reifen wird Einzelabnahme nötig

Was bedeutet die neue Regelung in der Praxis? „Für Motorräder mit EU-Zulassung hat sie auch einen positiven Aspekt: Die Fabrikatsbindung entfällt. Sofern die Fahrzeuge im Reifenbereich nicht verändert wurden, dürfen Reifen aller Hersteller genutzt werden, die den eingetragenen Spezifikationen entsprechen. Dazu gehören die Abmessungen wie Reifenart, Größe, Breite, Querschnitt und Abrollumfang sowie der Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex, wobei letztere auch bessere Werte haben dürfen als vorgeschrieben“, so Herrmann. Wer von diesen Vorgaben abweichen will – zum Beispiel auf breiteren Reifen cruisen möchte – kann aber nicht mehr auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung bauen. Stattdessen werden eine Teile-Typgenehmigung durch den Fahrzeughersteller oder eine Einzelabnahme von einer offiziellen Prüforganisation wie dem TÜV Hessen erforderlich. 

Schwierigkeiten bei älteren Maschinen

Bei älteren Motorrädern gestaltet sich die Sache oft noch komplizierter, denn viele von ihnen besitzen nur eine nationale Genehmigung, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). „Hier sind die genauen Spezifikationen häufig nur noch schwer herauszufinden, oder es sind Reifenfabrikate und Modelle vorgeschrieben, die zum Teil gar nicht mehr hergestellt werden“, weiß Herrmann. Oft kann dann eine Nachfrage beim Hersteller oder ein Blick auf dessen Website weiterhelfen. Informieren über die neuen Vorgaben und ihre korrekte Umsetzung kann man sich auch bei TÜV Hessen. Das sollte unbedingt rechtzeitig geschehen, betont der Leiter der TP: „Denn ohne regelkonforme Reifen erlischt die Betriebserlaubnis“.