
Wie jedes neue Jahr kommen zum Start einige Änderungen und Regelungen für Autofahrer, Motorradfahrer und Wohnmobilbesitzer.
2025 wird für Autofahrer und Fahrzeughalter ein Jahr der Anpassungen. Für Autofahrende gibt es viel zu berücksichtigen, um gut vorbereitet ins neue Jahr zu starten.
Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen:
Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen besitzt, sollte sich den 19. Juni 2025 rot im Kalender markieren. Ab diesem Datum wird der Nachweis einer Flüssiggas-Anlagenprüfung wieder verpflichtend. Die Überprüfung muss:
- vor der ersten Inbetriebnahme bei Neufahrzeugen erfolgen,
- alle zwei Jahre nach dem Prüftermin wiederholt werden,
- auch bei einer Wiederinbetriebnahme nach einer längeren Stilllegung durchgeführt werden.
Werden die Fristen versäumt, droht ein Bußgeld.
Neue Euro-Norm 6e
Ab 1. Januar 2025 wird die Euro-Norm 6e für alle neu typgenehmigten Pkw verbindlich. Ziel dieser Übergangsnorm ist es, die Transparenz bei den Emissionsstrategien zu erhöhen. Autohersteller müssen offenlegen, welche Maßnahmen sie ergreifen, um die Emissionen ihrer Fahrzeuge zu senken. Für Plug-In-Hybride wird zudem die Berechnung der Nutzfaktoren angepasst. Dies soll sicherstellen, dass die elektrischen Anteile realistischer bewertet und die tatsächlichen Emissionen genauer abgebildet werden.
Neue Abgasnorm für Motorräder und Änderungen bei Reifen
Motorradfahrer müssen sich ebenfalls auf neue Regelungen einstellen: Ab dem 1. Januar 2025 sind Erstzulassungen nur noch zulässig, wenn die Fahrzeuge mindestens der Euro-Norm 5+ entsprechen. Zudem endet die Übergangsfrist für ältere Reifen mit der DOT-Nummer bis 31.12.2019 endet. Diese Reifen dürfen weiterhin gefahren werden, solange sie mit einer Herstellerfreigabe ausgestattet sind und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wird.
Bei jüngeren Reifen gelten neue Anforderungen bei Umbereifungen: Entsprechen die neuen Reifen den Angaben im Fahrzeugschein, ist keine Abnahme erforderlich. Abweichungen erfordern hingegen eine Abnahme einer Prüforganisation. Freigaben der Reifenhersteller allein reichen nicht mehr aus.
Hauptuntersuchung 2025
Besitzer von Fahrzeugen mit einer orangefarbenen HU-Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO. Bei bestandener Prüfung gibt es die gelbe Plakette, die bis 2027 gültig ist. Für Neufahrzeuge bis 3,5 Tonnen bleibt die Drei-Jahres-Frist bestehen: Die erste Untersuchung wird mit einer gelben Plakette gekennzeichnet.