Sustainability

Unternehmen werben zunehmend mit Nachhaltigkeit – aber wo verläuft der schmale Grat des Greenwashings, wenn sich Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimapositiv“ kaum überprüfen lassen? 

Nachhaltigkeit ist mehr als ein Trend. Unternehmen werben mit Begriffen wie „klimafreundlich“ und geben in ihren CSR-Berichten Informationen zu ihren Emissionen. Doch viele veröffentlichte Aussagen sind vage und lassen sich nicht transparent und neutral überprüfen oder nachweisen. Wer sich unberechtigterweise das grüne Image überstreift, betreibt Greenwashing. Daraus können große Risiken für die eigene Reputation entstehen. Denn immer mehr Verbraucher stehen pauschalen, nicht nachvollziehbaren Aussagen zur Umwelt- und Klimafreundlichkeit skeptisch gegenüber. 

Geplante Richtlinie setzt Maßstäbe

Mit der Green Claims Directive verfolgt die Europäische Union das Ziel, klare und transparente Standards für die Nutzung von umweltbezogenen Aussagen für Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen zu schaffen. Gemäß dieser Richtlinie dürfen Werbebotschaften wie „umweltfreundlich“, oder „wassersparend“ ab 2026 nur gemacht werden, wenn diese auch wissenschaftlich belegt werden können. Bei einem Verstoß sind drastische Sanktionen vorgesehen, etwa Geldstrafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes. 

Damit wird die bereits verabschiedete Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen ergänzt, die ebenfalls ab 2026 zur Anwendung kommt. Der nächste Schritt der Green Claims Directive ist die Verabschiedung im EU-Parlament im November 2024, anschließend folgt die Umsetzung in nationales Recht. 

Unabhängige Nachweise geben Sicherheit

Schon heute können Unternehmensaussagen zu CO2-Ausstoß, klimakompensierte Herstellung oder Produktion ohne Kinderarbeit mit einer Verifizierung oder einer Validierung bestätigt werden, um die eigenen Aktivitäten glaubwürdig zu beschreiben. Die Verifizierung bezieht sich dabei auf Angaben der Vergangenheit, zum Beispiel den Carbon Footprint der Herstellung eines bestimmten Produktes – oder der gesamten Tätigkeit eines Unternehmens. Validierung betrifft einen Prozess der Zukunft, etwa wenn ein Unternehmen die Produktion in den kommenden fünf Jahren klimaneutral gestalten will. 

Zur Überprüfung und Qualifizierung des Wahrheitsgehalts von Unternehmensaussagen wird dem standardisierten Prozess nach ISO/IEC 17029 gefolgt. Der externe Prüfer erstellt dafür auf Basis einer strategischen Analyse zunächst einen Verifizierungsplan. Anschließend erfolgt die eigentliche Validierungs- und Verifizierungsausführung, die typischerweise mit einem Audit verbunden ist. Gemäß der Norm werden objektive Nachweise von Originaldaten und -informationen gesammelt, um Datenmanagementprozess, Analysen und Berechnungen zu prüfen. Für Konformitätsbewertungen von Kundenaussagen gemäß ISO/IEC 17029 wurde TÜV Hessen von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zugelassen

Die Überprüfung von Unternehmensaussagen zu Klima- und Umweltschutz von einem neutralen Dritten ist zwar mit einem gewissen Aufwand verbunden, bietet gleichzeitig aber viele Chancen – und zwar branchenübergreifend. Ein Beispiel sind Produkte, von denen Menschen in ihrem Wohnraum oder am Arbeitsplatz profitieren können, etwa Boden- und Raumsysteme.

TFI – Institut für Bodensysteme e.V. setzt auf TÜV Hessen

Das TFI – Institut für Bodensysteme an der RWTH Aachen e.V. ist zusammen mit ihrer TFI Aachen GmbH ein europaweit anerkannter Dienstleister für Forschung, Prüfung und Zertifizierung von Bauprodukten für den Innenraum. Mit seinen Entwicklungen gestaltet es die Zukunft und ermöglicht Herstellern von Bau- und Einrichtungsprodukten eine verantwortungsvolle und nachhaltige Fertigung. Dieser Anspruch war Grund genug, den eigenen CO2-Fußabdruck zu ermitteln und verifizieren zu lassen. Hinzu kam das Ziel, künftig eine klimakompensierte Dienstleistung anzubieten. Die dafür erhobenen Daten wurden von TÜV Hessen auf Basis der ISO 14064-1 verifiziert. Die Norm ist eine Grundlage zur quantitativen Bestimmung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen auf Organisationsebene und enthält eine detaillierte und transparente Aufnahme aller Emissionen, die bei den Geschäftsaktivitäten entstehen.

Der verifizierte CO2-Fußabdruck des TFI konkretisiert zudem den jährlichen Nachhaltigkeitsbericht nach DNK. Die quantifizierten Daten bilden zudem die Basis für das Monitoring, die Identifikation von Verbesserungspotenzialen und die kontinuierliche Verbesserung der CO2-Bilanz. So entsteht ein Einblick in die Fortschritte des TFI in Sachen Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung. 

Belegbare Carbon Footprints fördern Klimaschutz 

Mit der unabhängigen Überprüfung steigt gleichzeitig die Glaubwürdigkeit. Davon profitieren letztlich auch Verbraucher, die mit gutem Gewissen ihren Wohnraum gestalten können – und Unternehmen, die nachhaltig die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden sichern. 

Das TFI geht mit gutem Beispiel voran und profitiert von seinem verifizierten CO2-Fußabdruck. Neben dem positiven Effekt auf das eigene Image erfüllt das Institut schon heute regulatorische Anforderungen, die spätestens mit der realisierten Green Claims Directive auf zahlreiche Unternehmen und Organisationen zukommen.