Ohne Sonne als Energielieferant ist Leben auf der Erde undenkbar. Als Bestandteil der Energiewende entstehen jedoch neue Herausforderungen.
Der Wechsel zu regenerativen Energien ist in vollem Gang. Sowohl beim Stromverbrauch als auch bei der -erzeugung gab es 2023 neue Rekorde. In beiden Bereichen wurde erstmals mehr als die Hälfte von erneuerbaren Energieträgern gedeckt. Photovoltaik ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende. Doch mit dem Anstieg der Solaranlagen auf Dächern und Balkonen sowie den Batteriespeichern in Kellern verändert sich die Anforderung an den Brandschutz.
Photovoltaik wird zur Herausforderung
Rein statistisch gibt es beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern kein höheres Brandrisiko als bei anderen Elektroinstallationen. Doch das Risiko erhöht sich im Brandfall Photovoltaik-Module können aufgrund der hohen Spannung an den Anschlussklemmen nicht einfach abgeschaltet werden. Im Falle von Isolationsfehlern oder anderen Schäden kann die Gleichspannung von bis zu 1.500 Volt zu Lichtbögen führen.
Die Speicher sorgen mit ihrer Energiedichte ebenfalls neue Anforderungen für vorbeugenden Brandschutz. Wenn die zumeist als Energiespeicher genutzten Lithium-Ionen-Akkus aufgrund von mechanischen Beschädigungen der Zellen brennen, entstehen enorm hohe Temperaturen von bis zu 1.000 Grad Celsius. Diese Brände können nicht gelöscht, sondern höchstens über einen längeren Zeitraum gekühlt werden.
Baurechtsreport zeigt Mängel
Mit der dringend notwendigen Energiewende steigt die Anzahl von Photovotaik-Anlagen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im April 2024 deutschlandweit auf Dächern und Grundstücken rund 3,4 Millionen Anlagen. Das konstante Wachstum hat allerdings Auswirkungen auf die Qualität. Die Mängelquoten bei den sicherheitsrelevanten Photovoltaik-Anlagen steigen. Zu den Ursachen zählen die komplexer werdende Gebäudetechnik und höherer Zeit- und Kostendruck. Hinzu kommen der omnipräsente Fachkräftemangel sowie fehlende Investitionen in Wartung und Instandhaltung.
Der Baurechtsreport 2024 unterstreicht diese Entwicklung mit aktuellen Zahlen. Im Berichtszeitraum wurden bei den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen 27,1 Prozent der Brandschutzanlagen mit wesentlichen Mängeln beanstandet. Bei 43,9 Prozent der geprüften Anlagen wurden geringfügige Mängel gefunden. „Das Wachstum bei den Mängeln ist weniger erfreulich. Zumal die Mängelquote wird mit der Anzahl von privat genutzten Photovoltaik-Anlagen weiter steigen wird“, kommentiert Ralf Höhmann, Brandschutz-Sachverständiger von TÜV Hessen die Ergebnisse.
Im Jahr 2023 haben die Sachverständigen der TÜV-Organisationen 69.570 sicherheitstechnische Anlagen in Sonderbauten im laufenden Betrieb geprüft. Für weitere 13.618 Anlagen gab es eine Kontrolle vor der ersten Inbetriebnahme. Der Baurechtsreport des TÜV-Verbands ist die Bilanz der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen. Als Sonderbauten gelten Hochhäuser ab 22 Metern Höhe, Bildungseinrichtungen, Beherbergungs- und Versammlungsstätten, Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie große Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche.
Prüffristen berücksichtigen
Um die konstant fehlerfeie Funktion von Brandschutzanlagen zu gewährleisten, regeln zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien die wiederkehrenden Prüfungen und die regelmäßige Instandhaltung. Diese Vorgaben werden von Kontrollen ergänzt, die aus baurechtlichen Auflagen und Einzelforderungen aus dem Baugenehmigungsverfahren entstehen.
Das Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz innerhalb der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat mit der DUGV-Information 205-040 „Prüffristen im Brandschutz“ eine praktische Übersicht der einzelnen Pflichten veröffentlicht. Ralf Höhmann von TÜV Hessen ist Mitglied im Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz und war an der Erstellung beteiligt: „Mit der Zusammenstellung haben die Verantwortlichen alle relevanten Informationen im Blick. Das ist die Grundlage für den sicheren Betrieb von Brandschutzeinrichtungen.“
Weitere Dokumente geben Auskunft zu konkreten Prüffristen. Nur regelmäßige Kontrollen können sicherstellen, dass die einzelnen Brandmelde- und Alarmierungsanlagen im Ernstfall reibungslos funktionieren und interagieren. Und mehr: Mit den vorliegenden Ergebnissen lassen sich Brandschutzkonzepte weiter optimieren. Mängel beim Brandschutz gehören damit der Vergangenheit an.