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Für eine reibungslose Energiewende sind Lithium-Ionen-Akkus unverzichtbar. Die Energiespeicher gelten als zentrales Element einer nachhaltigen Zukunft – mit eingebautem Risiko.

Vom Smartphone über das Notebook bis zum Elektroauto – Lithium-Ionen-Akkus sind ein fester Bestandteil in unserem Alltag. Der Grund liegt auf der Hand: Die Akkus sind speziell für tragbare Geräte mit hohem Energiebedarf ideal. Herkömmliche Speicher oder Batterien kommen für diese Anwendungen nicht in Frage, weil sie zu schwer oder zu groß sind. Ein weiterer Pluspunkt der Lithium-Ionen-Akkus ist ihre hohe Energiedichte.

Lithium-Ionen-Akkus sind gefragte Speicher

Neben der wachsenden Bedeutung im Alltag spielen Lithium-Ionen-Akkus eine wichtige Rolle in der Energiewende. Als Speicher gleichen sie Netzschwankungen aus und verhindern Überlastungen Darüber hinaus tragen sie zur effizienten Nutzung von regenerativen und gleichzeitig volatilen Energiequellen bei, etwa Wind- oder Sonnenenergie.  

Aus dem erhöhten Bedarf ergeben sich weitere Aufgaben, etwa zusätzliche Lager- und Bereitstellungsmöglichkeiten. Außerdem stellt sich die Frage des Recyclings. Das zunehmende Schadenspotenzial darf zudem keinesfalls außer Acht gelassen werden. Als Gefahrgut geht von den Akkus eine erhöhte Brandgefahr aus, die weit über das Endprodukt hinausgeht und die gesamte Lieferkette umfasst. 

Neues Merkblatt zum Schutz des Wassers

Bisher wurden Lithium-Ionen-Akkus rechtlich als Erzeugnisse eingestuft. Doch mit der rasant steigenden Verbreitung erhöht sich auch das Risiko. Der Bund-Länder-Arbeitskreis Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat deshalb ein Merkblatt veröffentlicht, das neue Anforderungen für Anlagen mit fertig konfektionierten Batteriezellen festlegt. Dazu zählen Lageranlagen, Umschlaganlagen, Verwendungsanlagen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlicher Einrichtungen sowie Herstellungs- und Behandlungsanlagen. 

Das Merkblatt ergänzt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Gemäß der Verordnung sind Betreiber dazu verpflichtet, das Risiko von Stoffen und Gemischen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einzustufen und verschiedenen Gefährdungsklassen zuzuordnen. Das betrifft auch alle Anlagenteile, die in einem engen funktionalen oder verfahrenstechnischen Zusammenhang stehen. 

Erweiterung der betroffenen Anlagen

Bei der Beurteilung müssen Anlagenbetreiber berücksichtigen, dass sich Lithium-Ionen-Akkus aus verschiedenen Stoffen zusammensetzen. Das Spektrum reicht von nicht wassergefährdenden Anteilen bis zu festen und flüssigen wassergefährdenden Gemischen. Ein weiteres Kriterium ist der Zustand der Akkus. Wenn das Gehäuse beschädigt ist, verändert sich das Gefahrenpotenzial für Wasser und Boden. 

Überschreitet die Anlage nach der Einstufung die Bagatellgrenzen, entstehen daraus weitere Anforderungen an Wasser- und Bodenschutz. Der Betreiber muss beispielsweise Lösungen entwickeln, um gefährliche Stoffe im Leckagefall zurückzuhalten. Im Brandfall muss zudem kontaminiertes Löschwasser abgeleitet und extra aufgefangen werden, bevor der Betrieb rechtssicher wieder aufgenommen werden kann. 

Eine Prüfung zeigt abschließend, wie wirksam die vorgenommenen Schutzmechanismen im Ernstfall sind. Betreiber sind damit im Unglücksfall vor unberechtigten Haftpflichtansprüchen geschützt. Darüber hinaus tragen regelmäßige Inspektionen dazu bei, den Materialverschleiß zu minimieren und mögliche Mängel rechtzeitig zu erkennen.