Sustainability

Für große Konzerne sind Nachhaltigkeitsberichte schon lange eine Pflicht. Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive erhöht sich die Anzahl verpflichteter Unternehmen ebenso wie Umfang und Tiefe der Berichterstattung.

Im November 2022 haben der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union eine neue Verordnung für eine ausführlichere Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet. Die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die bisherigen Richtlinien ersetzen und erweitern. Im Gespräch erklärt Jürgen Bruder, Leiter des Segments Business Assurance von TÜV Hessen, worauf es künftig bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung ankommt.

Herr Bruder, was bedeutet die Abkürzung CSRD und warum ist diese wichtig für den deutschen Mittelstand?

Jürgen Bruder: Die Abkürzung CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“. Das ist eine neue EU-Verordnung, die jetzt in deutsches Recht überführt wird. Deshalb ist sie wichtig für den Mittelstand – also Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und/oder einem Umsatz von über 40 Millionen Euro beziehungsweise einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro. Für diese Unternehmen wird jetzt eine umfassende, jährliche Berichtspflicht zum Thema Nachhaltigkeit innerhalb des Lageberichtes gefordert.

Das hört sich nach viel Arbeit an. Wann geht es los und was bedeutet „umfassende Berichtspflichten“ konkret?

Jürgen Bruder: Für den Mittelstand beginnt die Berichtspflicht Anfang 2026. Dann gilt es, den Bericht für das Jahr 2025 zu erstellen und abzugeben, beziehungsweise auf elektronischem Wege hochzuladen. Das Jahr 2026 klingt im Mai 2023 erst mal entspannt, allerdings ist diese Sicherheit trügerisch. Für Unternehmen, die sich bisher noch gar nicht mit der Berichtspflicht zum Thema Nachhaltigkeit beschäftigt haben, könnte die Zeit schon heute ziemlich knapp werden. Das liegt vor allem am Umfang der Aufgabe: Zu Beginn ist eine „doppelte“ Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen, um die Relevanz von Themen wie Umwelt- und Sozialstandards für das eigene Unternehmen zu prüfen.

Das hört sich alles nach sehr aufwändigen Analysen an, oder?

Jürgen Bruder: Das täuscht. Es geht zu Beginn weniger um ausführliche Texte und Erläuterungen mit viel Prosa. Beim Start stehen vielmehr sehr viele Zahlen, Daten und Fakten im Fokus. Hinzu kommen Informationen, die viele mittelständischen Unternehmen heute noch gar nicht ermitteln können. Deshalb ist es wichtig, dass sich Unternehmen schon heute mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD beschäftigen. Dafür sind mehr als 80 Pflichtangaben und circa 1.000 Datenpunkte zu erfassen, zu bewerten und zu dokumentieren. Es ist also eine stark kennzahlenbasierte Berichterstattung! So sind allein bei den relevanten Umweltstandards Aussagen zu Klimawandel, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und Biodiversität aus Basis konkreter ermittelnder Zahlen zu treffen.

Wie sollte ein Unternehmen nun vorgehen?

Jürgen Bruder: Die Berichtspflicht ist zunächst eine Aufgabe und ein Ziel für die oberste Unternehmensleitung! Mein Rat an diese Entscheider: Sehen Sie die CSRD nicht als reine Pflichterfüllung, sondern sehen Sie das anstehende Reporting als Chance für Ihr Unternehmen. Sie engagieren sich sicherlich bereits an einigen Stellen für Nachhaltigkeit – darauf können Sie aufbauen. Erarbeiten Sie ein Zielbild und leiten Sie auf dieser Basis Teilziele und Maßnahmen ab. Und ganz wichtig: Gehen Sie bei der ESG-Berichterstattung systematisch vor und – beginnen Sie noch 2023, denn die Zeit läuft. Konkrete erste Schritte sind die Wesentlichkeitsanalyse und die GAP-Analyse. Danach wissen Sie, woran Sie in den nächsten zwei bis drei Jahren arbeiten können, ohne ihr Unternehmen innerhalb eines einzigen Geschäftsjahres zu überfordern.

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