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Den Aufzug im Brandfall bitte nicht benutzen. Solche Hinweise aus Hochhäusern sind allgemein bekannt. Doch Feuerwehraufzüge sollten dennoch sicher nutzbar sein, wenn es brennt.

Wenn ein Wolkenkratzer im Flammen steht, entstehen oft schaurige und spektakuläre Bilder von lodernden Dächern und Fassaden. Doch viele Brände in Wohnblöcken sind weitaus unspektakulärer – und dennoch umso häufiger. Nahezu wöchentlich berichten Tageszeitungen von Bränden in Hochhäusern, etwa im Dezember 2022 in Berlin oder im November 2022 in Bamberg.

Bei Bränden werden Hochhäuser oft zu einer gefährlichen Falle. Rettungswege führen in der Regel durch Flure und Treppenhäuser, deshalb sollten diese Bereiche stets frei bleiben und nicht als Abstellraum für sperrige Gegenstände genutzt werden. Denn im Brandfall ist der Aufzug in den meisten Gebäuden tabu!

Herausforderung im Hochhaus

Für Feuerwehren ist die Brandbekämpfung im Hochhaus eine besondere Herausforderung. Denn die Flammen lodern in Gebäuden mit komplexen Stockwerkgrundrissen und Strukturen. Das Feuer kann dazu den Absturz von Trümmern und Glas aus großer Höhe auslösen. Der starke Winddruck in oberen Stockwerken drückt zudem den Brand tiefer in das Gebäude hinein, wenn die Fenster geborsten sind. Kommt es zu einem Stromausfall versagt die elektrische Gebäudeausrüstung, unter Umständen sogar die brandschutztechnischen Einrichtungen.

Auf diese Anforderungen müssen Feuerwehren beim Einsatz vor Ort reagieren können. Im Gebäude wird daher ein Depotgeschoss eingerichtet, in der Regel zwei Stockwerke unterhalb des Brandes. Die Etage dient zum einen als Nachschublager für die notwendigste Ausrüstung sowie als Einsatzzentrale der Zugführung. Außerdem halten sich dort Reservekräfte bereit. Zur Versorgung der Feuerwehrleute ist auch medizinisches Personal vorhanden.

Feuerwehraufzüge im Brandfall

Zunächst müssen Personal und Ausrüstung allerdings in die entsprechenden Stockwerke gelangen Normale Aufzüge sind für diese Aufgabe keine Option – und Treppensteigen in voller Montur raubt wertvolle Energie, die zur Brandbekämpfung benötigt wird. Die Alternative sind speziell abgesicherte Feuerwehraufzüge, die auch im Brandfall zur Verfügung stehen, um Menschen zu retten oder Geräte- und Material nahe an den Brand zu transportieren. Bei einem Brand können diese Feuerwehraufzüge auch nur noch von Rettungskräften benutzt werden - die selbstständige Verwendung der Aufzüge von Bewohnern ist dann nicht mehr möglich. 

Ob ein Gebäude einen Feuerwehraufzug beinhalten muss, regelt die Muster-Hochhaus-Richtlinie beziehungsweise die jeweiligen Sonderbauverordnungen der Bundesländer. Gemäß der Richtlinie müssen Feuerwehraufzüge ausreichend gekennzeichnet sein und in jeder Etage des Gebäudes halten. Der Aufzug sollte von jeder Stelle der Etage maximal 50 Meter entfernt liegen. Der Aufzugsvorraum sollte mindestens sechs Quadratmeter groß sein und sich in unmittelbarer Nähe zu einem Treppenhaus befinden. Jeder Feuerwehraufzug benötigt einen eigenen Fahrschacht inklusive Überdrucklüftungsanlage zur Rauchfreihaltung. Damit wird selbst bei geöffneten Türen eine Luftgeschwindigkeit von 0,75 Metern pro Sekunde sichergestellt.

Die Türen zum Fahrschacht und zum Fahrkorb werden mit einer verglasten Sichtöffnung von mindestens 600 Quadratzentimeter ausgestattet. Für den Notfall enthält der Feuerwehraufzug zusätzlich eine Bedieneinrichtung für den Notbetrieb. Eine Deckenluke mit entsprechender Aufstiegsleiter erlaubt zudem das Überwinden zwischen Fahrkorbdecke und der nächsten Etage. Zur Rettung verletzter Personen sollte die Fahrkabine darüber hinaus groß genug sein, um eine Krankentrage ohne Probleme zu transportieren.

Regelmäßige Prüfungen

Damit Feuerwehraufzüge im Notfall wie geplant eingesetzt werden können, müssen sie regelmäßig von einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) kontrolliert werden. Den Prüfinhalt und das Prüfintervall geben die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) vor. Im Juli 2022 wurde der Prüfumfang erweitert, im Anhang 3 der TRBS 1204 Teil 4 sind die Anforderungen an die Prüfungen von Feuerwehraufzügen und Aufzügen beschrieben, die auch zur Brandbekämpfung und Evakuierung unter der Aufsicht der Feuerwehr eingesetzt werden.  

Ein besonderer Fokus der regelmäßigen Prüfungen liegt auf dem reibungslosen Zusammenspiel der verschiedenen haustechnischen Einrichtungen und Gewerke. Zur Prüfung des Feuerwehraufzugs müssen deshalb auch die dafür erforderlichen Dokumente und Berichte der jeweiligen Sicherheitseinrichtungen vorliegen. Die zusätzliche Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen wie Brandmeldeanlage oder Sicherheitsstromversorgung muss vom zuständigen Fachpersonal begleitet werden.

Außerdem wurde im Zuge der Änderung der TRBS 1201 Teil 4 der Anhang 1 konkretisiert. Die Aufzugsprüfung schließt jetzt die Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlage gemäß § 5 DGUV Vorschrift 3 für die Aufzugsanlage ein. Eine separate elektrische Prüfung nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) der Aufzugsanlage ist damit nicht mehr erforderlich.

Erfüllt der Feuerwehraufzug die unterschiedlichen brandschutztechnischen, elektrischen und lüftungstechnischen Anforderungen, ist ein sicherer Einsatz im Brandfall gewährleistet.


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