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Im Kampf gegen das Corona-Virus gelten Kontaktbeschränkungen als letztes hilfreiches Mittel. Das öffentliche Leben steht vielerorts still. Auch der Gebäudebetrieb wird heruntergefahren. Die Konsequenzen sind mancherorts erst nach dem Neustart sichtbar. Denn auch ein Lockdown sorgt für gesundheitliche Risiken.

Um die verschiedenen Corona-Wellen 2021 zu brechen, gab es zahlreiche Einschränkungen. Unter anderem wurden Hotels, Restaurants, Schulen, Kitas, Universitäten oder diverse Sportstätten zwischenzeitlich geschlossen. Während die wirtschaftlichen Schäden schnell deutlich wurden, schlummern im Verborgenen noch weitere Gefahren. Der Stillstand gilt oft auch für das Wasser in den Rohrleitungen dieser Gebäude.

Stehende Gewässer sind eine Wellnesszone für gesundheitsgefährdende Keime. Besonders wohl fühlen sich Bakterien in Boilern, Wassertanks und Warmwassererzeugungsanlagen von öffentlichen Duschen, aber gerade in Zeiten mit mangelnder Leitungsnutzung auch andere Keime im Kaltwassersystem. Bleiben Vereinsheime, Sportanlagen oder Schwimmbäder längere Zeit geschlossen, können sich Krankheitserreger im Leitungswasser sehr schnell vermehren.

Vor allem Legionellen werden schnell zu einem Problem. Diese Bakterien kommen von Natur aus im Rohr vor. Der konstante Wasserfluss sorgt allerdings für eine Regulierung. Steht die Leitung still, steigt die Vermehrungsrate exponentiell an. Die Anzahl der Keime übersteigt dann schnell die gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Bei der erneuten Inbetriebnahme können Legionellen schwere Lungenentzündungen hervorrufen, wenn die Leitung vorher nicht ausgiebig mit heißem Wasser durchgespült wurde.

 

Gesetze und Verordnungen

Mit diversen Vorgaben und Regelwerken hat der Gesetzgeber auf das Gesundheitsrisiko reagiert. Gebäudebetreiber sind mit regelmäßigen Kontrollen und Untersuchungen zur Einhaltung von technischen Standards verpflichtet. Die Trinkwasserverordnung schreibt beispielsweise die Untersuchung von erwärmtem Wasser auf Legionellen teils jährlich, mindestens jedoch alle drei Jahre vor. Die Verordnung betrifft neben öffentlichen Einrichtungen und Sportstätten auch Hotels. Leider sind sich die Betreiber aber ihrer Pflichten häufig nicht bewusst und vernachlässigen die Sicherheit.

Müssen Gebäude geschlossen werden, sollte der bestimmungsmäßige Betrieb trotzdem gewährleistet sein. Idealerweise werden Leitungen alle 72 Stunden gespült. Zunächst wird das warme Wasser aufgedreht, bis eine Temperatur von 50 bis 55 Grad Celsius erreicht ist. Anschließend folgt das kalte Wasser, das maximal 20 bis 25 Grad Celsius warm werden darf. Bewegen sich die Temperaturen über längere Zeit im kritischen Bereich zwischen 25 und 50 Grad Celsius, besteht die Gefahr der Verkeimung.

 

Prüfung vor Wiedereröffnung

Kehren die Menschen in die Gebäude zurück, können Legionellen im Warmwasser, aber auch andere Keime im Kaltwasser schwere Erkrankungen hervorrufen, wenn die Leitungen während des Stillstands nicht ausgiebig mit heißem und kaltem Wasser durchgespült wurden. Gebäudebetreiber können zusätzlich auf Nummer sicher gehen, indem sie ihr Trinkwasser von einem akkreditierten Labor auf Legionellen und andere Keime untersuchen lassen. Werden während der Prüfungen die Grenzwerte überschritten, schreibt der Gesetzgeber die weiteren Schritte vor.